AGB und Nutzungsbedingungen

Stand: 6. November 2026

Teil A: Nutzungsbedingungen der Orealis-App

A1 Anbieterin und Geltung

  1. Die App «Orealis» wird betrieben von Wyss Überwachung, Inhaber Joël Wyss, Hauptstrasse 5, 8355 Aadorf, UID CHE-426.104.376, nachfolgend «Orealis» oder «wir».
  2. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle, die ein Konto in der App eröffnen oder die App nutzen, nachfolgend «Sie»: Privatpersonen sowie Firmen, Verwaltungen, Genossenschaften und Stockwerkeigentümergemeinschaften.
  3. Für jeden Parkplatz gilt zusätzlich der Zessionsvertrag mit Abtretungsbestätigung, den Sie in der App unterschreiben (A6). Bei Widersprüchen zur Abtretung geht die Abtretung vor.
  4. Mit Geschäftskunden können wir individuelle Vereinbarungen treffen, etwa zu Kontrollen, Kameras, Beteiligung oder Abrechnung. Was dort ausdrücklich anders geregelt ist, geht diesen Bedingungen vor.
  5. Mit der Eröffnung des Kontos bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen haben und akzeptieren. Wir speichern Datum und Version Ihrer Zustimmung.

A2 Was Orealis anbietet

  1. Orealis kümmert sich um Fahrzeuge, die unberechtigt auf Ihrem Parkplatz stehen. Ein Fall entsteht auf einem dieser Wege: Sie melden das Fahrzeug in der App, Orealis stellt es bei einer Kontrolle vor Ort fest, oder, wo vereinbart, eine Kamera auf Ihrem Areal erfasst es (A8).
  2. Orealis prüft den Fall, ermittelt den Halter, macht die Umtriebsentschädigung im eigenen Namen geltend und zieht sie ein (A10).
  3. In der App können Sie zudem Besuch und Dauerparker erfassen und, wo verfügbar, einen Abschleppdienst anfragen (A9).
  4. Die App ist für Sie kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sie tragen kein Inkassorisiko: Bezahlt ein Halter nicht, entstehen Ihnen keine Kosten.
  5. Orealis garantiert nicht, dass ein Anspruch in jedem Fall durchgesetzt werden kann, zum Beispiel wenn ein Halter berechtigt Einwand erhebt, Angaben fehlen oder eine Behörde oder ein Gericht anders entscheidet.
  6. Die App steht für Parkplätze in der Schweiz zur Verfügung.

A3 Konto

  1. Ein Konto eröffnen dürfen Personen ab 18 Jahren sowie Firmen und Organisationen mit Sitz in der Schweiz.
  2. Ihre Angaben müssen wahr und aktuell sein. Änderungen passen Sie im Profil an.
  3. Die Anmeldung erfolgt mit einem Code per E-Mail. Sie schützen Ihr E-Mail-Konto und Ihr Gerät vor fremdem Zugriff und melden uns einen Missbrauch sofort.
  4. Bei Firmenkonten verwalten Admins das Team. Admins dürfen Parkplätze erfassen, Abtretungen unterschreiben und Abschleppen auslösen; Mitglieder dürfen melden und Besuch anmelden. Die Firma ist für das Handeln ihrer Mitglieder in der App verantwortlich.

A4 Parkplätze und Berechtigung

  1. Sie erfassen nur Parkplätze, über die Sie verfügen dürfen: als Eigentümerin, Mieter, Verwaltung oder mit Vollmacht der berechtigten Person.
  2. Ihnen sind keine Umstände bekannt, die einer Meldung oder Durchsetzung entgegenstehen, etwa ein Streit über die Nutzung des Platzes.
  3. Orealis darf sich auf Ihre Angaben verlassen und muss Eigentums-, Miet- oder Verwaltungsverhältnisse nicht von sich aus prüfen. Auf Verlangen weisen Sie Ihre Berechtigung nach, zum Beispiel mit Mietvertrag oder Vollmacht. Bis dahin dürfen wir Fälle zu diesem Platz zurückhalten.
  4. Sie informieren uns sofort, wenn Ihre Berechtigung endet oder sich die Parkregeln ändern. Ab dann melden Sie zu diesem Platz nichts mehr bzw. nur noch nach den neuen Regeln.

A5 Signalisation

  1. Sie sorgen dafür, dass der Parkplatz vor Ort gut sichtbar als privat signalisiert ist und dass Unberechtigte erkennen, dass Parkieren kostenpflichtig ist. Orealis stellt Ihnen dafür ein Schild zur Verfügung und bestätigt die Signalisation in der App.
  2. Ein gerichtliches Verbot (Art. 258 ff. ZPO) ist keine Voraussetzung. Besteht eines, teilen Sie es uns mit; wir weisen in der Bearbeitung darauf hin.
  3. Ihre Angaben zu Signalisation, Parkregeln und einem allfälligen gerichtlichen Verbot müssen korrekt, vollständig und aktuell sein. Entfernt jemand das Schild oder wird es beschädigt, melden Sie das umgehend.

A6 Abtretung

  1. Steht ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Parkplatz, stehen Ihnen gegenüber der verantwortlichen Person Forderungen zu, insbesondere auf Umtriebsentschädigung, Schadenersatz sowie Ersatz von Abschlepp-, Halterermittlungs- und Mahnkosten, samt Verzugszinsen und Nebenrechten. Diese Forderungen treten Sie mit dem Zessionsvertrag pro Parkplatz an Orealis ab (Art. 164 ff. OR). Ohne unterschriebene Abtretung bearbeitet Orealis zu diesem Platz keine Fälle.
  2. Sie unterschreiben die Abtretung in der App. Für besondere Fälle können Sie sie zusätzlich ausdrucken, von Hand unterschreiben und an Orealis senden; das ist freiwillig.
  3. Die Abtretung gilt für Vorfälle ab dem Zeitpunkt Ihrer Unterschrift, bis Sie sie widerrufen. Der Widerruf wirkt sofort. Fälle, die vor dem Widerruf entstanden sind, führt Orealis zu Ende.
  4. Orealis tritt gegenüber dem Halter im eigenen Namen und auf eigene Rechnung auf. Ihr Name erscheint nicht auf Rechnungen oder Mahnungen.
  5. Orealis entscheidet selbständig, ob und wie ein Anspruch durchgesetzt wird, bis hin zur Betreibung, und trägt die Kosten dafür.
  6. Sie machen den abgetretenen Anspruch nicht selbst geltend und treten ihn nicht ein zweites Mal ab.

A7 Meldungen

  1. Sie melden nur Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt der Meldung unberechtigt auf Ihrem Parkplatz stehen. Besuch, den Sie angemeldet haben, und Dauerparker melden Sie nicht.
  2. Die Fotos nehmen Sie selbst und vor Ort auf, zum Zeitpunkt der Meldung. Sie zeigen das Fahrzeug mit lesbarem Kennzeichen und die Lage auf dem Platz. Sie bearbeiten die Fotos nicht.
  3. Personen sollen auf den Fotos möglichst nicht erkennbar sein. Sie fotografieren nicht in Fahrzeuge hinein.
  4. Die automatische Kennzeichenerkennung läuft auf Ihrem Gerät und ist ein Hilfsmittel. Sie prüfen das Kennzeichen vor dem Senden.
  5. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Meldung sind Sie verantwortlich. Orealis bearbeitet den Fall auf Grundlage Ihrer Angaben und Fotos.
  6. Orealis prüft jede Meldung und entscheidet, ob sie übernommen wird, in der Regel innert 24 Stunden. Orealis kann eine Meldung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
  7. Sie können eine Meldung zurückziehen, solange Orealis sie noch nicht übernommen hat.

A8 Kontrollen vor Ort und Kameras

  1. Wo vereinbart, kontrolliert Orealis Ihre Parkplätze vor Ort mit eigenen Mitarbeitenden. Festgestellte Verstösse erfassen wir in der App und bearbeiten sie wie eine Meldung.
  2. Grundlage der Kontrolle sind Ihre Angaben: Parkregeln, Pläne, Listen berechtigter Fahrzeuge und Weisungen. Sie halten diese aktuell, in der App oder schriftlich.
  3. Wo vereinbart, können Verstösse auch mit fest installierten Kameras erfasst werden, die Sie oder Orealis betreiben. Wer die Kamera betreibt, sorgt für gut sichtbare Hinweisschilder und hält das Datenschutzrecht ein (Teil B, B4). Orealis wertet die Aufnahmen nur aus, um Parkverstösse zu erkennen und zu belegen.

A9 Abschleppen

  1. Wo die App es anbietet, können Admins einen Abschleppdienst anfragen. Voraussetzungen sind eine gültige Abtretung, eine von Orealis bestätigte Signalisation (A5) und ein Dienst, der den Platz abdeckt.
  2. Der Abschleppauftrag kommt zwischen Ihnen und dem Abschleppdienst zustande. Orealis wählt die Dienste sorgfältig aus, vermittelt die Anfrage und leitet die nötigen Angaben weiter (Standort, Kennzeichen, Fotos), ist aber nicht Vertragspartei. Für die Durchführung ist der Abschleppdienst verantwortlich.
  3. Für Sie ist das Abschleppen kostenlos, auch wenn Sie den Auftrag stornieren. Der Abschleppdienst verrechnet seine Kosten dem Halter. Kommt der Dienst und ist das Fahrzeug schon weg, trägt er die Leerfahrt selbst.
  4. Mit dem Auslösen bestätigen Sie, dass das Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem Platz steht und Sie dadurch erheblich gestört sind, zum Beispiel weil Sie den Platz selbst brauchen. In vielen Fällen genügt eine Meldung. Abschleppen ist für Fälle gedacht, in denen das Fahrzeug wirklich weg muss.
  5. Sie ermöglichen dem Abschleppdienst den Zugang zum Platz und zum Fahrzeug, etwa zu einer Tiefgarage.
  6. Orealis garantiert nicht, dass ein Dienst verfügbar ist oder innert einer bestimmten Zeit eintrifft. Die App zeigt Ihnen laufend, wie der Auftrag steht.
  7. In Notfällen, wenn Menschen in Gefahr sind, rufen Sie die Polizei (117) und nicht die App.

A10 Umtriebsentschädigung und Einwände der Halter

  1. Die Umtriebsentschädigung deckt den Aufwand, der durch das unberechtigte Parkieren und seine Bearbeitung entsteht. Sie ist keine Busse: Bussen sprechen nur Behörden aus.
  2. Kosten für Halterauskünfte und andere behördliche Abklärungen verlangt Orealis vom Halter, soweit das zulässig ist. Sie tragen sie nicht.
  3. Halter können innert 30 Tagen ab Rechnung schriftlich Einwand erheben, per E-Mail an info@orealis.ch oder per Post. Orealis prüft den Einwand anhand der Fotos und Angaben und mahnt während der Prüfung nicht.
  4. Bei Rückfragen zu einem Einwand helfen Sie mit, zum Beispiel mit der Auskunft, ob ein Fahrzeug doch berechtigt war. Ist der Einwand berechtigt, stellt Orealis den Fall ein.

A11 Beteiligung

  1. Wurde mit Ihnen eine Beteiligung vereinbart, erhalten Sie für jede vollständig bezahlte Umtriebsentschädigung aus Ihren Fällen den vereinbarten Betrag. Massgebend ist der Betrag, der zum Zeitpunkt der Zahlung gilt. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch.
  2. Keine Beteiligung gibt es für teilweise bezahlte, abgeschriebene oder eingestellte Fälle.
  3. Orealis rechnet monatlich ab und überweist bis zum 10. des Folgemonats auf das IBAN-Konto, das Sie in der App angeben. Die Abrechnung erhalten Sie per E-Mail.
  4. Wird eine Zahlung nach der Abrechnung zurückgebucht oder ein Fall eingestellt, verrechnen wir das mit der nächsten Abrechnung.
  5. Ob die Beteiligung bei Ihnen steuerpflichtig ist, klären Sie selbst. Orealis zieht keine Steuern oder Sozialabgaben ab.

A12 Ihre Pflichten und Missbrauch

Sie nutzen die App nur für berechtigte Fälle. Verboten ist insbesondere:

  • Fahrzeuge auf fremden Plätzen, auf Plätzen mit ungeklärter Berechtigung oder auf öffentlichem Grund zu melden,
  • Meldungen gegen besseres Wissen oder um unbegründete Forderungen durchzusetzen,
  • Personen zu belästigen oder Halter selbst zu kontaktieren, um Geld zu verlangen,
  • Daten aus der App, etwa Kennzeichen oder Fotos, für andere Zwecke zu verwenden oder weiterzugeben,
  • die App zu manipulieren, automatisiert abzufragen oder ihre Sicherheit zu umgehen.

Bei Missbrauch oder begründetem Verdacht kann Orealis Fälle ablehnen, laufende Fälle pausieren und Ihr Konto vorübergehend oder dauerhaft sperren.

A13 Haftung

  1. Orealis haftet für Schäden, die Orealis absichtlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz es erlaubt (Art. 100 OR).
  2. Orealis haftet nicht für Leistungen von Abschleppdiensten, für Schäden am Fahrzeug, die schon vor der Meldung, Kontrolle oder dem Abschleppen bestanden, für Unterbrüche der App oder für eine falsch erkannte Nummer, die Sie nicht korrigiert haben.
  3. Sie haften gegenüber Orealis und Dritten für Schäden aus falschen oder unvollständigen Angaben, aus Meldungen ohne Berechtigung (A4) und aus einem Abschleppen, das Sie ohne Grund ausgelöst haben. Werden wir deswegen von Dritten belangt, stellen Sie uns frei.
  4. Entsteht uns durch falsche Angaben oder fehlende Mitwirkung Zusatzaufwand, etwa Rückzahlungen an Halter oder zusätzliche Abklärungen, dürfen wir diesen angemessen in Rechnung stellen.

A14 Verfügbarkeit

Wir sorgen für einen zuverlässigen Betrieb der App. Wegen Wartung, Störungen oder

Sicherheitsmassnahmen kann sie zeitweise eingeschränkt sein; eine ununterbrochene

Verfügbarkeit garantieren wir nicht.

A15 Sperrung und Kündigung

  1. Sie können Ihr Konto jederzeit im Profil löschen. Abtretungen enden damit sofort. Laufende Fälle führt Orealis zu Ende, und eine offene Beteiligung wird noch ausbezahlt.
  2. Orealis kann ein Konto mit einer Frist von 30 Tagen schliessen. Bei Verstoss gegen diese Bedingungen, insbesondere bei falschen Meldungen, können wir das Konto sofort sperren (A12).
  3. Orealis kann die App einstellen. Wir kündigen das mindestens 60 Tage vorher an.

A16 Datenschutz

Wie wir Ihre Daten und die Daten der gemeldeten Halter bearbeiten, steht in der

Datenschutzerklärung unter orealis.ch/datenschutz. Sie ist Teil dieser Bedingungen.

A17 Änderungen

Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wesentliche

Änderungen zeigen wir Ihnen in der App mindestens 30 Tage vor dem Inkrafttreten an; Sie

stimmen ihnen in der App zu. Sind Sie nicht einverstanden, können Sie Ihr Konto bis dahin

löschen. Für Geschäftskunden mit individueller Vereinbarung gelten die darin

vereinbarten Fristen.

A18 Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt Schweizer Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Wyss Überwachung. Zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten, für Privatpersonen insbesondere ihr Wohnsitz (Art. 32 ZPO).
  3. Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig. An ihre Stelle tritt eine Regelung, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.

Teil B: AGB für Dienstleistungen

B1 Geltung

  1. Diese AGB gelten für Aufträge an Wyss Überwachung, Marke «Orealis», nachfolgend «Orealis» oder «wir», zu Kameralösungen, Parkplatzkontrollen und Softwarelösungen. Die Auftraggeberin wird nachfolgend «Kundin» genannt.
  2. Was in der Offerte oder einem Vertrag abweichend steht, geht diesen AGB vor. AGB der Kundin gelten nur, wenn wir ihnen schriftlich zustimmen.

B2 Offerte und Vertrag

  1. Unsere Offerten gelten 30 Tage, sofern nichts anderes darauf steht.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin die Offerte schriftlich annimmt (auch per E-Mail) oder wir mit der Arbeit beginnen, nachdem sie zugestimmt hat.
  3. Leistungen, die nicht in der Offerte stehen, verrechnen wir nach Aufwand oder nach einer Zusatzofferte.

B3 Leistungen

  1. Kameralösungen: Beratung, Planung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme gemäss Offerte. Wartung und Fernzugriff nur, wenn vereinbart.
  2. Parkplatzkontrollen: Kontrollen in der vereinbarten Häufigkeit und im vereinbarten Gebiet. Wir schulden die Kontrolle, nicht ein bestimmtes Ergebnis.
  3. Softwarelösungen: Entwicklung, Einrichtung oder Betrieb gemäss Offerte. Die Kundin erhält ein nicht übertragbares Recht, die Software für ihren eigenen Betrieb zu nutzen. Weitere Rechte (z. B. am Quellcode) nur, wenn schriftlich vereinbart.
  4. Wir dürfen Teile der Arbeit an sorgfältig ausgewählte Partner vergeben, z. B. Elektriker oder Hosting. Wir bleiben verantwortlich.

B4 Mitwirkung der Kundin

  1. Die Kundin verschafft uns rechtzeitig Zugang zum Objekt und stellt Strom und Netzwerk bereit, soweit nötig. Sie holt Bewilligungen und Zustimmungen ein, etwa von der Eigentümerschaft oder der Stockwerkeigentümergemeinschaft.
  2. Bei Kameras ist die Kundin für den rechtmässigen Betrieb verantwortlich: Zweck, Hinweisschilder, Speicherdauer, Zugriff und Information betroffener Personen. Wir beraten sie dabei, eine Rechtsberatung ist das nicht.
  3. Verzögert sich die Arbeit, weil die Kundin nicht mitwirkt, verschieben sich die Termine. Den Mehraufwand dürfen wir verrechnen.

B5 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise der Offerte in CHF. Ist Wyss Überwachung mehrwertsteuerpflichtig, kommt die MWST dazu.
  2. Rechnungen sind innert 30 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Lieferung und Montage können wir eine Anzahlung verlangen, wenn die Offerte es vorsieht.
  3. Wiederkehrende Leistungen (z. B. Kontrollen oder Betrieb von Software) verrechnen wir im Voraus für die vereinbarte Periode.
  4. Bei Zahlungsverzug schuldet die Kundin 5 % Verzugszins (Art. 104 OR) und Mahnspesen gemäss Rechnung. Nach erfolgloser Mahnung dürfen wir wiederkehrende Leistungen aussetzen.

B6 Abnahme und Gewährleistung

  1. Die Kundin prüft die Leistung nach der Inbetriebnahme und meldet Mängel innert 10 Tagen schriftlich. Danach gilt die Leistung als abgenommen, ausser bei versteckten Mängeln.
  2. Mängel beheben wir zuerst selbst (Nachbesserung). Gelingt das nicht innert angemessener Frist, kann die Kundin den Preis mindern oder, bei erheblichen Mängeln, vom Vertrag zurücktreten.
  3. Für gelieferte Geräte gilt die Garantie des Herstellers. Wir leiten Garantiefälle weiter. Die Gewährleistung für unsere Arbeit dauert 2 Jahre ab Abnahme.
  4. Keine Gewährleistung gibt es für Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Eingriffe Dritter, Vandalismus oder höhere Gewalt.

B7 Haftung

  1. Wir haften für Schäden, die wir absichtlich oder grobfahrlässig verursachen, und für Personenschäden unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Auftragswert beschränkt, bei wiederkehrenden Leistungen auf die Vergütung der letzten 12 Monate.
  2. Wir haften nicht für entgangenen Gewinn, Datenverlust ohne grobe Fahrlässigkeit oder Folgeschäden.
  3. Kameras und Kontrollen senken das Risiko, sie verhindern Einbrüche, Sachbeschädigungen oder Falschparkieren aber nicht. Für Taten Dritter haften wir nicht.

B8 Daten und Vertraulichkeit

  1. Bearbeiten wir im Auftrag Personendaten der Kundin (z. B. Kamerabilder), tun wir das nur nach ihren Weisungen und für den vereinbarten Zweck (Art. 9 DSG). Auf Wunsch schliessen wir eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.
  2. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Ende des Vertrags.
  3. Daten, die die Kundin in unsere Software eingibt, gehören ihr. Bei Vertragsende geben wir sie auf Wunsch in einem gängigen Format heraus und löschen sie danach.

B9 Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Aufträge enden mit der Abnahme.
  2. Wiederkehrende Leistungen laufen 12 Monate und verlängern sich danach jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.
  3. Aus wichtigem Grund können beide Seiten jederzeit fristlos kündigen, insbesondere bei wiederholtem Zahlungsverzug.

B10 Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt Schweizer Recht.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz von Wyss Überwachung. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Privatpersonen, bleiben vorbehalten.
  3. Ist eine Bestimmung ungültig, bleiben die übrigen gültig.