Orealis · Ratgeber
Falschparker auf dem Privatparkplatz: Was Sie tun können
Stand: 6. November 2026 · Für die Schweiz
Kurz: Fotografieren Sie das Fahrzeug mit Kennzeichen und die Situation, bleiben Sie sachlich und beschädigen Sie nichts. Gewöhnliche Falschparker regeln Sie über eine Umtriebsentschädigung oder ein gerichtliches Verbot, blockierte Zufahrten über einen Abschleppdienst. Bei Gefahr rufen Sie die Polizei unter 117.
1. Ruhig bleiben und dokumentieren
- Mindestens zwei Fotos: das Fahrzeug mit gut lesbarem Kennzeichen und die Situation, also wo es steht und welche Signalisation sichtbar ist.
- Datum und Uhrzeit festhalten. Wenn möglich ein zweites Foto später, um die Dauer zu zeigen.
- Nichts am Fahrzeug anbringen oder verändern: keine Radkrallen, keine Kleber, nichts zuparkieren. Das kann Sie selbst haftbar machen.
2. Klären, ob es wirklich ein Falschparker ist
Oft ist es Besuch, ein Handwerker oder ein Nachbar. Ein kurzer Zettel oder ein Gespräch löst vieles. Hinterlegen Sie eigene Fahrzeuge und Mieter als Dauerparker, dann entsteht der Fall gar nicht erst.
3. Die rechtlichen Wege in der Schweiz
Umtriebsentschädigung
Wer ohne Erlaubnis auf fremdem Grund parkiert, stört den Besitz (Art. 928 ZGB) und verursacht Aufwand. Dafür kann der Berechtigte eine Entschädigung verlangen (Art. 41 OR). Ob und in welcher Höhe sie geschuldet ist, hängt vom Einzelfall ab. Entscheidend sind eine gut sichtbare Signalisation als Privatparkplatz mit Hinweis auf die Entschädigung und ein angemessener Betrag.
Gerichtliches Verbot
Auf Gesuch erlässt das Gericht am Ort des Grundstücks ein Verbot, zum Beispiel ein Parkverbot (Art. 258 ff. ZPO). Wer es missachtet, kann auf Antrag mit einer Busse bis CHF 2000 bestraft werden (Gerichte Zürich). Das Verbot muss zum Zweck des Platzes passen; ein Parkverbot auf einem Parkplatz, der zum Parkieren gedacht ist, kann ein Gericht als unzulässig ansehen.
Abschleppen
Blockiert ein Fahrzeug Ihre Zufahrt oder Ihren Platz, dürfen Sie Ihren Besitz schützen (Art. 926 ZGB). Abschleppen lassen sollten Sie nur, wenn es verhältnismässig ist, und nur durch einen Abschleppdienst. Die Kosten stellt der Dienst in der Regel dem Halter in Rechnung.
Polizei
Für gewöhnliche Falschparker auf Privatgrund ist die Polizei meist nicht zuständig. Sind Menschen in Gefahr oder Rettungswege blockiert: sofort 117.
4. So nimmt Ihnen Orealis die Arbeit ab
- Parkplatz in der Orealis-App erfassen und einmal den Zessionsvertrag unterschreiben.
- Falschparker mit zwei Fotos melden. Das Kennzeichen liest die App selbst, direkt auf dem Gerät.
- Orealis prüft die Meldung, ermittelt den Halter und schickt die Umtriebsentschädigung. Rückfragen, Einwände und Zahlungen laufen über uns.
- Ist die Zufahrt blockiert, fragen wir Abschleppdienste in der Nähe an; Sie sehen, wer kommt und bis wann.
Für Sie ist das kostenlos. Für Verwaltungen und Genossenschaften mit vielen Plätzen richten wir Orealis persönlich ein: Beratung anfragen.
Häufige Fragen
Darf ich ein fremdes Auto auf meinem Parkplatz abschleppen lassen?
Blockiert ein Fahrzeug Ihre Zufahrt oder Ihren Platz, dürfen Sie sich als Besitzer grundsätzlich wehren (Besitzesschutz, Art. 926 ZGB). Das Abschleppen muss verhältnismässig sein und von einem Abschleppdienst ausgeführt werden. Die Kosten stellt der Dienst in der Regel dem Halter in Rechnung.
Was ist eine Umtriebsentschädigung?
Eine zivilrechtliche Forderung für den Aufwand, den ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug verursacht, gestützt auf die Besitzesstörung (Art. 928 ZGB) und Schadenersatz (Art. 41 OR). Ob und in welcher Höhe sie geschuldet ist, hängt vom Einzelfall ab; wichtig sind eine klare Signalisation und ein angemessener Betrag.
Was ist ein gerichtliches Verbot?
Ein Verbot nach Art. 258 ff. ZPO, das ein Gericht auf Gesuch der berechtigten Person erlässt, zum Beispiel ein Parkverbot. Wer es missachtet, kann auf Antrag mit einer Busse bis CHF 2000 bestraft werden. Zuständig ist das Gericht am Ort des Grundstücks.
Hilft die Polizei bei Falschparkern auf Privatgrund?
Auf Privatgrund ist die Polizei für gewöhnliche Falschparker meist nicht zuständig. Sind Menschen in Gefahr oder Rettungswege blockiert, rufen Sie sofort die Polizei unter 117 an.
Darf ich den Halter selbst ermitteln?
Halterdaten gibt das kantonale Strassenverkehrsamt nur auf Gesuch und mit berechtigtem Interesse heraus. Mit Orealis müssen Sie das nicht selbst tun: Wir ermitteln den Halter und machen die Forderung geltend.
Was kostet Orealis für Parkplatzinhaber?
Nichts. Die App ist kostenlos. Sie treten die Forderung mit dem Zessionsvertrag an Orealis ab, wir tragen Aufwand und Inkassorisiko.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.